10. September 2019
Veranstaltung von Networks & Politics in Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und dem Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG)
| Organisation: Matthias C. Kettemann (HBI) und Julia Pohle (WZB) Ob Fake Accounts, denen selbst echte Journalist*innen auf dem Leim gehen, Social Bots, die Stimmungsbilder verfälschen oder staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen als Instrument von Interventionen: Passend auf Desinformation im Internet zu reagieren, besonders über sozialen Medien, gilt heute als eine der großen Herausforderungen für Politik, Unternehmen und Zivilgesellschaft. Medial wird die Gefahr oft im Ausland verortet: Staaten würden aus dem Ausland mittels Desinformationsoperationen angegriffen und demokratische Deliberationsprozesse damit unterwandert; Bot-Armeen und Click-Farmen würden die Kommunikation im Internet in Deutschland und anderen europäischen Ländern gefährden. Bedeutet das, es ist Frage der Cyberaußenpolitik, wie Desinformationskampagnen zu begegnen ist? Oder gilt ,go local’ auch hier: Sind es deutsche Akteure, die Desinformation im Netz verbreiten? Neue Initiativen wie die Open-Ended Working Group und die Group of Governmental Experts der Vereinten Nationen sollen die Diskussion zur Verantwortung von Plattformen bei der Bekämpfung von Desinformationen voranbringen. Weiter ist man schon in Brüssel: Die Plattform EU vs. Disinformation versucht medial gestreute Gerüchte durch rasche Reaktionen niederschwellig zu berichtigen. Manche Plattformen sind dazu übergegangen, mittels Algorithmen Desinformationsinhalte weniger stark zu streuen. Ist Technologie also die Lösung? Oder bedarf es einer Neuausrichtung der Cyberaußenpolitik, um auf globaler Ebene klarere Regeln zur Sicherstellung vertrauensbasierter Kommunikation zu entwickeln und bei Desinformationskampagnen aus dem Ausland effizient gegenzusteuern? Und vielleicht kann die Zivilgesellschaft helfen – mit Kampagnen wie #ichbinhier und kollektivem oder professionalisiertem Faktenchecken? Doch ist das genug? Am Dienstag, 10. September 2019, dem Vorabend des diesjährigen Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) diskutierten wir, was die EU, Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft tun können, damit Online-Diskurse gesellschaftliche Kraft entfalten können und das Risiko einer Diskursmanipulation durch in- und ausländische Akteure minimiert wird. Dazu hatten wir die folgenden Gäste zu einer offenen Diskussion mit dem Publikum eingeladen:
Moderation: Julia Pohle, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) Im Anschluss an die Diskussion gab es Gelegenheit zum Netzwerken bei Snacks & Drinks. Einen Bericht über die Veranstaltung findet sich auf dem Politik & Gesellschafts-Blog von Wikimedia.
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NETWORKS & POLITICS / BERLIN SESSION 06: DATA GOVERNANCE: DIE DSGVO ALS GOLDSTANDARD ODER SACKGASSE?11/13/2018 Im Rahmen der Veranstaltung "Bürgerrechte im Netz" von ISOC.de
Seit Mai 2018 wirkt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit ihr haben sich bestimmte regulatorische Ideen endgültig durchgesetzt, denen nun ein weltweiter Siegeszug zugetraut wird. Die Befürworter der DSGVO rufen sie zur Blaupause für kommende Regulierungen des Internets aus, erklären sie zum globalen «Goldstandard» und die EU zum «Vertrauenszentrum der Welt». Auch in Fachkreisen singen viele das Hohelied des neuen Datenschutzrechts und seiner Prinzipien. Überwiegt hier jedoch der Glaube an die Regelungsmechanismen die tatsächliche Wirkung? Wie in Glaubensfragen üblich: wer die Grundprinzipien in Frage stellt, wird schnell zum Häretiker. Daher gibt es auch nur einige einsame Zwischenrufer, die in der DSGVO ein «Frankenstein-Monster», die «größte Katastrophe des 21. Jahrhunderts», die «digitale Konterrevolution» oder die «Perfektion einer Sackgasse» sehen. Eine offene Debatte über Erfolge und Defizite der DSGVO ist jedoch besonders dann wichtig, wenn sie als „Blaupause“ für künftige Regulierung dienen soll. Denn grundlegende Fragen im Umgang mit Daten gehen weit über den Geltungsbereich der DSGVO hinaus: Was ist überhaupt das Ökosystem von Daten? Welche Akteure tragen für was Verantwortung? Wie entstehen neue gesellschaftliche Normen im Umgang mit Daten? Welche ethischen und rechtlichen Prinzipien sind notwendig? Welche Lehren kann man seit der Umsetzung der DSGVO bereits ziehen? Was kann, was soll und was darf sich nicht etwa bei E-Privacy und anderen Regeln für die "digitale Welt" wiederholen? Am Montag, 26. November 2018, dem Vorabend des diesjährigen Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D), diskutierten wir im Rahmen der Veranstaltung von ISOC.de "Bürgerrechte im Netz" vor dem Hintergrund der DSGVO Fragen der künftigen "Data Governance" mit den Teilnehmern und folgenden Gästen:
Moderation: Jan Mönikes, Vorstand von ISOC.de und Rechtsanwalt der Kanzlei Schalast & Partner Im Anschluss an die Diskussion gab es Gelegenheit zum Netzwerken bei Snacks & Drinks. Das Panel fand in Kooperation und im Rahmen der Veranstaltung des Internet Society - German Chapter ISOC.de statt. Die grenzüberschreitenden Veränderungen der Digitalisierung und die Verbreitung des Internets stellen unsere Gesellschaften vor enorme Herausforderungen. Wie können wir gestalten und steuern, was derart schnell voranschreitet und einen massiven Einfluss auf unser gesamtes Leben ausübt? Diese Frage beschäftigt seit langem verschiedenste Akteure sowohl auf nationaler und europäischer Ebene als auch auf internationaler Ebene. Auf den ersten Blick scheinen sich die beiden Ebenen mit unterschiedlichen Aspekten der Nutzung und Weiterentwicklung des Digitalen und den dazugehörigen Infrastrukturen zu beschäftigen: Im national-europäischen Kontext spielen auf den ersten Blick vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen durch die Digitalisierung eine Rolle - ein Bereich, für den sich in Deutschland zunehmend der Begriff Digitalpolitik durchsetzt. Die globale Ebene hingegen, so die häufige Ansicht, widme sich vergleichsweise abstrakten und unpolitischen Themen wie technischen Standards oder IP-Adressen - ein Aufgabenfeld, das meist mit dem englischen Begriff Internet Governance bezeichnet wird. Doch geht es auf den verschiedenen Ebenen nicht letztendlich um die gleichen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragen? Lässt sich Digitalpolitik im Jahr 2017 überhaupt noch national - oder europäisch - denken? Haben nicht alle digitalpolitischen Fragen, die in der anbrechenden Legislaturperiode von der deutschen Regierung angegangen werden sollten, eine starke internationale Dimension? Und haben, im Umkehrschluss, nicht alle internationalen Abmachungen und Abkommen Einfluss auf die deutsche Digitalpolitik? Besteht der Unterschied zwischen nationaler Digitalpolitik und Internet Governance somit allein darin, dass ähnliche Themen in verschiedenen Settings und unter Einbeziehung unterschiedlicher Akteure diskutiert werden? Könnte die Form des Multistakeholder-Dialogs, wie sie z. B. im Rahmen des Internet Governance Forums (IGF) betrieben wird, auch auf national-europäischer Ebene Früchte tragen? Am Dienstag, 14. November 2017, am Vorabend des diesjährigen Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D), diskutierten wir diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit prominenten Akteuren der internationalen und nationalen Digitalpolitik:
Im Anschluss an die offene Diskussion mit allen Gästen im Raum präsentierten die Teilnehmer des deutschen Jugend-IGFs kurz die Ergebnisse ihrer Diskussionen. Danach gab es Gelegenheit zum Netzwerken bei Snacks & Drinks. Data is depicted as the new oil fuelling new economic models and political processes. Narratives about data as currency or as individual property have caught the attention of regulators in Germany and across Europe. Discussions about “data ownership” were first raised concerning services offered by Internet companies such as Facebook and Google, and by the automotive industry. They claimed ownership over data generated within their products and services with the intent of adapting and optimizing that data. More recently, other constituencies have approached the idea of data ownership from a different perspective: consumer protection and civil society representatives express concern about companies making money by exploiting personal data and the sense that not enough is being given in return. “My data belongs to me” became an argument to demand more control over personal data during negotiations regarding the reform of the Council of Europe Convention 108 and the General Data Protection Regulation (GDPR). Then again, in the light of new regulation being drafted regarding the flow of free data and the data economy, the EU Data Protection Supervisor expressed concerns about the potential monetization of personal data and the incremental datafication of production. In his book The Fourth Revolution Luciano Floridi addresses the societal changes generated by digitalization: individuals perceive themselves as informational beings with the sense that their data belongs to them as an integral part of their identity. He elevates the concept of belonging to a different abstract concept of ownership. Can data be owned at all? What does belong mean and which norms result in consequence? Can data be attributed exclusively to a single person? On the 10th of October 2017, we addressed these and similar questions in an open debate about data ownership. The discussion begann with a conversation with Luciano Floridi, professor of Philosophy and Ethics of Information at the University of Oxford, moderated by Jeanette Hofmann from the WZB Berlin Social Science Center, professor of Internet Policy and Director of the Humboldt Institute for Internet and Society. All participants were invited to join the debate. Über die letzten Jahrzehnte hinweg hat sich Hacken zunehmend als eine Form des digitalen Ungehorsams etabliert. Das kreative Austesten der Grenzen von programmiertechnischer Machbarkeit, das oft mit dem Eindringen in digitale Systeme einhergeht, kann in vielen Fällen strafrechtlich geahndet werden. Zugleich ist es von einer Robin-Hood-esken Aura umgeben: politisches Hacken legitimiert sich als rechtliche Übertretung im Dienste des öffentlichen Interesses oder Nutzens.
Darf auch der Staat hacken? Die Art und Weise, wie der Staat sein Gewaltmonopol auszuüben hat, gebietet Nachvollziehbarkeits- und Rechenschaftspflichten, die mit der ursprünglichen Form des Hackens nur schwer vereinbar sind. Allerdings gibt es mittlerweile gesetzliche Grundlagen für Online-Durchsuchungen, die in gewisser Weise mit Hacking vergleichbar sind. Ab 2017 wird sich eine neue Bundesbehörde, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis), dem technischen Aspekt des staatlichen Hackens widmen. Gleichwohl bleibt die Frage: Kann es ein demokratisch nachvollziehbares Hacken geben? Auf welchen rechtlichen Grundlagen findet es statt? Was bedeutet das in der Praxis der polizeilichen Arbeit? Diese und andere Fragen diskutierten wir am 13. Dezember gemeinsam mit:
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