10. September 2019
Über die letzten Jahrzehnte hinweg hat sich Hacken zunehmend als eine Form des digitalen Ungehorsams etabliert. Das kreative Austesten der Grenzen von programmiertechnischer Machbarkeit, das oft mit dem Eindringen in digitale Systeme einhergeht, kann in vielen Fällen strafrechtlich geahndet werden. Zugleich ist es von einer Robin-Hood-esken Aura umgeben: politisches Hacken legitimiert sich als rechtliche Übertretung im Dienste des öffentlichen Interesses oder Nutzens.
Darf auch der Staat hacken? Die Art und Weise, wie der Staat sein Gewaltmonopol auszuüben hat, gebietet Nachvollziehbarkeits- und Rechenschaftspflichten, die mit der ursprünglichen Form des Hackens nur schwer vereinbar sind. Allerdings gibt es mittlerweile gesetzliche Grundlagen für Online-Durchsuchungen, die in gewisser Weise mit Hacking vergleichbar sind. Ab 2017 wird sich eine neue Bundesbehörde, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis), dem technischen Aspekt des staatlichen Hackens widmen. Gleichwohl bleibt die Frage: Kann es ein demokratisch nachvollziehbares Hacken geben? Auf welchen rechtlichen Grundlagen findet es statt? Was bedeutet das in der Praxis der polizeilichen Arbeit? Diese und andere Fragen diskutierten wir am 13. Dezember gemeinsam mit:
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